EU schlägt vor, Anti-Entwaldungsvorschriften zu kürzen, um die Einführung zu erleichtern. 22/10/2025
- Ana Cunha-Busch
- vor 2 Tagen
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Von AFP - Agence France Presse
EU schlägt vor, Anti-Entwaldungsvorschriften zu kürzen, um die Einführung zu erleichtern
Die Europäische Kommission erklärte am Dienstag, sie wolle die umfassenden Anti-Entwaldungsvorschriften lockern, indem sie Tausende von Unternehmen vom Papierkram befreit und die Anforderungen für kleine Unternehmen reduziert.
EU-Beamte erklärten, die vorgeschlagenen Änderungen – darunter eine sechsmonatige Schonfrist für große Unternehmen – zielen darauf ab, einige grundlegende technische Probleme zu lösen und den Verwaltungsaufwand für die unter die Vorschriften fallenden Unternehmen zu verringern.
Sie markieren die jüngste Kehrtwende Brüssels bei einem wegweisenden Gesetz zum Verbot der Einfuhr von Produkten, die die Entwaldung fördern. Dieses Gesetz wurde von Umweltschützern begrüßt, von wichtigen Handelspartnern jedoch kritisiert.
Das Gesetz sollte ursprünglich Ende 2024 in Kraft treten, wurde jedoch um ein Jahr verschoben. Im vergangenen Monat schlug die EU-Exekutive unter Berufung auf IT-Probleme vor, die Einführung um ein weiteres Jahr auf Ende 2026 zu verschieben.
Am Dienstag ruderte sie teilweise zurück und schlug vor, die Frist Ende 2025 für große und mittlere Unternehmen beizubehalten, Sanktionen bei Nichteinhaltung jedoch für sechs Monate auszusetzen.
Kleine Unternehmen hätten bis Ende 2026 Zeit, die Vorschriften einzuhalten, so die Kommission.
Die Änderungen, die von den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament genehmigt werden müssen, sehen zudem eine Lockerung der Compliance-Regelungen vor.
Das Gesetz, bekannt als EUDR, verbietet Waren, die auf nach Dezember 2020 abgeholzten Flächen hergestellt werden.
Zu den gefährdeten Gütern zählen Kaffee, Kakao, Soja, Holz, Palmöl, Rinder, Druckpapier und Gummi.
Unternehmen, die solche Waren in die 27 Länder der Europäischen Union importieren, müssen neben Geolokalisierungs- und Satellitendaten eine Erklärung vorlegen, aus der hervorgeht, dass die Waren nicht aus abgeholzten Gebieten stammen.
Ursprünglich mussten solche Dokumente auch von Unternehmen eingereicht werden, die die Waren anschließend kaufen, verarbeiten und verkaufen – beispielsweise Süßwarenhersteller, die Kakao für die Herstellung von Schokolade kaufen.
Die Kommission erklärte jedoch letzten Monat, dass die zusätzliche Kontrollebene das IT-System zur Unterstützung der Umsetzung der Vorschriften zu überlasten drohe.
Am Dienstag wurde daher die Pflicht für alle außer den Erstimporteuren gestrichen. Laut EU-Beamten würden dadurch Tausende von Unternehmen von der Einreichung von Unterlagen befreit.
Kleinbauern in Europa und Ländern mit geringem Abholzungsrisiko müssen bei der Registrierung im System nur noch eine einmalige Erklärung abgeben, so die Kommission.
Die Umweltorganisation Fern begrüßte die Änderungen, nachdem der zuvor vorgeschlagene pauschale Aufschub um ein Jahr das Engagement der EU für eine grünere Zukunft erneut in den Fokus gerückt hatte.
„Es ist eine gute Nachricht, dass die Europäische Kommission den Forderungen nachgekommen ist, die EUDR nicht für alle zu verzögern – und damit die Nachzügler zu belohnen, die nicht bereit sind, die Vorschriften einzuhalten“, sagte die Waldaktivistin der Gruppe, Nicole Polsterer.
Das 2023 verabschiedete Gesetz zur Abholzung von Wäldern wurde von Umweltverbänden als Durchbruch im Kampf gegen den Naturschutz und den Klimawandel gefeiert.
Es stieß jedoch auf Widerstand von Handelspartnern, darunter Brasilien und die USA, sowie einigen EU-Hauptstädten, die Unternehmen mit bürokratischen Hürden und höheren Kosten belasten.
Das Hin und Her der Kommission in Bezug auf die Vorschriften hat jedoch auch Unternehmen verärgert, die bereits hohe Summen in die Einhaltung investiert haben.
Der italienische Schokoladenhersteller Ferrero und der Schweizer Lebensmittelriese Nestlé gehörten zu den Unternehmen, die Brüssel diesen Monat davor warnten, ihre IT-Probleme als Vorwand zu nutzen, um das Gesetz „wieder aufzurollen, zu verzögern oder zu ändern“.
„Unternehmen müssen wissen, worauf sie sich vorbereiten müssen und bis wann“, schrieben sie in einem Brief.
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