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EU-Staaten genehmigen einjährige Verschiebung der Entwaldungsregeln 16/10/2024

  • Autorenbild: Ana Cunha-Busch
    Ana Cunha-Busch
  • 15. Okt. 2024
  • 1 Min. Lesezeit

Brasilien, die USA und andere Länder in Asien, Afrika und Lateinamerika gaben an, dass die Vorschriften zur Bekämpfung der Entwaldung die Produktions- und Exportkosten, insbesondere für Kleinbauern, erhöhen würden, und beklagten sich über den Mangel an Leitlinien für die Umsetzung.
Brasilien, die USA und andere Länder in Asien, Afrika und Lateinamerika gaben an, dass die Vorschriften zur Bekämpfung der Entwaldung die Produktions- und Exportkosten, insbesondere für Kleinbauern, erhöhen würden, und beklagten sich über den Mangel an Leitlinien für die Umsetzung. FOTO: AFP

Von AFP - Agence France Presse


EU-Staaten genehmigen einjährige Verschiebung der Entwaldungsregeln


Die Länder der Europäischen Union haben sich am Mittwoch (16.10.) für eine einjährige Verschiebung der Umsetzung der Entwaldungsregeln des Blocks ausgesprochen, die weltweit auf Widerstand stießen.


Auf Druck von Handelspartnern, von Brasilien über die Vereinigten Staaten bis hin zu Deutschland, dem Zugpferd des Blocks, schlug die Europäische Kommission Anfang Oktober vor, die Regeln, die Ende dieses Jahres in Kraft treten sollten, zu verschieben.


Das Gesetz beinhaltet ein Verbot von Produkten wie Kaffee, Kakao, Soja, Holz, Palmöl, Rindfleisch, Druckpapier und Gummi, wenn sie auf Flächen produziert werden, die nach Dezember 2020 abgeholzt wurden.


Die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union unterstützten die Verschiebung der Kommission, die auch der Zustimmung des Parlaments der Union bedarf.


„Diese Verschiebung wird es Drittländern, Mitgliedstaaten, Betreibern und Händlern ermöglichen, sich umfassend auf ihre Sorgfaltspflichten vorzubereiten“, so der Rat der EU-Staaten in einer Erklärung.


Brasilien, die USA und andere Länder in Asien, Afrika und Lateinamerika gaben an, dass die Vorschriften die Produktions- und Exportkosten erhöhen würden, insbesondere für Kleinbauern, und beklagten sich über den Mangel an Leitlinien für die Umsetzung.


In ihrer Entscheidung waren sich die EU-Länder einig, dass es „an Schlüsselelementen“ des Gesetzes mangelt, „wie z. B. Leitfäden, die Unternehmen und Ländern helfen, die Vorschriften besser anzuwenden“. AFP



raz/ec/js

 
 
 

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