Feierlichkeiten anlässlich der Einigung auf einen neuen Vertrag gegen Biopiraterie bei der UNO 24/05/2024
- Ana Cunha-Busch
- 23. Mai 2024
- 3 Min. Lesezeit

By AFP - Agence France Presse
Feierlichkeiten anlässlich der Einigung auf einen neuen Vertrag gegen Biopiraterie bei der UNO
Genf (AFP) - Vertreter indigener Völker haben am Freitag bei den Vereinten Nationen die Einigung auf einen Vertrag gegen die Ausplünderung ihres traditionellen Wissens und ihrer genetischen Ressourcen, wie etwa Heilpflanzen, gefeiert.
Der neue Vertrag, auf den sich mehr als 190 Staaten geeinigt haben, soll die so genannte Biopiraterie bekämpfen, indem Patentanmelder verpflichtet werden, die Herkunft der in einer neuen Erfindung verwendeten Materialien offen zu legen.
Genetische Ressourcen - wie sie in Heilpflanzen, Nutzpflanzen und Tierrassen vorkommen - werden von Unternehmen zunehmend für Kosmetika, Saatgut, Medikamente, Biotechnologie und Nahrungsergänzungsmittel verwendet.
Die Idee ist, die Transparenz des geistigen Eigentums an den traditionellen Kenntnissen der indigenen Völker über diese Ressourcen zu erhöhen, aber der Vertrag geht nicht auf mögliche Entschädigungen für diese Gemeinschaften ein.
Der Vertrag ist das Ergebnis von mehr als 20 Jahren Arbeit der UN-Agentur für Innovation und Patente, der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO).
„Wir schreiben hier nicht nur Geschichte, sondern schaffen die Grundlage für eine nachhaltige Zukunft für alle“, sagte der Indigenous Caucus nach der Einigung.
Der Vertrag „erkennt endlich die entscheidende Rolle an, die indigene Völker beim Schutz dieser Ressourcen spielen und ihr Überleben durch die Weitergabe unseres traditionellen Wissens von Generation zu Generation sichern“.
Laut WIPO ist dies der erste Vertrag, der „die Schnittstelle zwischen geistigem Eigentum, genetischen Ressourcen und traditionellem Wissen“ behandelt.
Debatte über Sanktionen
Genetische Ressourcen haben nach Angaben der UNO erhebliche Fortschritte in den Bereichen Gesundheit, Klima und Ernährungssicherheit ermöglicht.
Obwohl natürliche genetische Ressourcen, wie sie beispielsweise in Heilpflanzen vorkommen, nicht direkt als geistiges Eigentum geschützt werden können, können mit ihnen entwickelte Erfindungen patentiert werden.
Viele Entwicklungsländer waren jedoch besorgt, dass Patente erteilt werden, die die Rechte der indigenen Völker umgehen.
Der Vertragstext sieht vor, dass Patentanmelder die Herkunft der in einer Erfindung verwendeten genetischen Ressourcen und die indigenen Völker, die das zugehörige traditionelle Wissen zur Verfügung gestellt haben, offenlegen müssen.
Ziel ist es, die Biopiraterie zu bekämpfen, indem sichergestellt wird, dass eine Erfindung wirklich neu ist und dass die beteiligten Länder und lokalen Gemeinschaften der Nutzung ihrer genetischen Ressourcen zustimmen, z. B. von im Laufe der Zeit kultivierten Pflanzenarten und dem damit verbundenen traditionellen Wissen.
Der Vertrag sieht Sanktionen vor, die nach den Gesetzen der Länder, die das Abkommen annehmen, verhängt werden sollen.
Einige Entwicklungsländer wollten die Möglichkeit haben, Patente einfach zu widerrufen, während reiche Länder argumentierten, dass strenge Sanktionen die Innovation behindern würden.
„Wir begrüßen das erzielte Ergebnis, das ein gutes Gleichgewicht zwischen der Förderung der Innovation und der Erhöhung der Transparenz im Patentsystem herstellt“, erklärten die Niederlande im Namen einer Gruppe überwiegend westlicher Länder.
Der Vertrag wird in Kraft treten, wenn 15 Länder ihn ratifizieren.
Ausgewogenes Ergebnis
Die Verhandlungen zur Fertigstellung des Vertrags begannen am 13. Mai am Hauptsitz der WIPO in Genf.
Der brasilianische Botschafter Guilherme de Aguiar Patriota, der die Verhandlungen leitete, lobte den neuen Vertrag am Freitag als ein „sorgfältig ausgewogenes Ergebnis“.
Mehr als 30 Länder haben bereits Offenlegungspflichten in ihren nationalen Gesetzen.
Bei den meisten von ihnen handelt es sich um Schwellen- und Entwicklungsländer, darunter China, Brasilien, Indien und Südafrika, aber auch um europäische Staaten wie Frankreich, Deutschland und die Schweiz.
Diese Verfahren variieren jedoch und sind nicht immer zwingend.
Im neuen Vertragstext heißt es, dass die Länder „vor der Verhängung von Sanktionen Gelegenheit geben müssen, das Versäumnis der Offenlegung der erforderlichen Informationen zu korrigieren“.
Diese Möglichkeit muss jedoch nicht in Fällen gegeben werden, „in denen ein betrügerisches Verhalten oder eine betrügerische Absicht vorliegt, wie es im nationalen Recht vorgesehen ist“.
Der Vertrag besagt auch, dass kein Land ein Patent „widerrufen, für ungültig erklären oder nicht durchsetzbar machen“ darf, nur weil der Antragsteller die erforderlichen Informationen nicht offengelegt hat.
Die Entwicklungsländer fordern seit langem eine größere Transparenz über die Herkunft genetischer Ressourcen.
© 2024 AFP





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