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„Klimaneutrale” Werbung muss nachweisbar sein: Deutsches Gericht 28/06/2024

  • Autorenbild: Ana Cunha-Busch
    Ana Cunha-Busch
  • 27. Juni 2024
  • 2 Min. Lesezeit

Um „Greenwashing” zu vermeiden
Um „Greenwashing” zu vermeiden

Von AFP – Agence France Presse


„Klimaneutrale” Werbung muss nachweisbar sein: Deutsches Gericht


Unternehmen in Deutschland dürfen ihre Produkte nur dann als „klimaneutral” bewerben, wenn sie die Umweltansprüche in der Werbung selbst ausreichend detailliert belegen, entschied ein hohes Gericht am Donnerstag.


Die Entscheidung wurde in einem Fall getroffen, der von einem Verband, der sich für die Bekämpfung unlauterer Geschäftspraktiken einsetzt, gegen den deutschen Süßwarenhersteller Katjes angestrengt wurde.


Der Fall konzentrierte sich auf eine Anzeige, die in einer Fachzeitschrift für die Lebensmittelbranche veröffentlicht wurde und in der es hieß: „Seit 2021 produziert Katjes alle Produkte klimaneutral”.


Die Anzeige enthielt ein Bild einer Packung Fruchtgummis mit dem Logo „klimaneutral“ und der Internetadresse eines Partnerunternehmens, das Unternehmen bei der Reduzierung ihrer Treibhausgasemissionen unterstützt.


Das Urteil kam jedoch zu dem Schluss, dass die Produktion der Süßigkeiten nicht klimaneutral war – stattdessen unterstützte der Süßwarenhersteller über seinen Partner Umweltschutzprojekte, um die Emissionen auszugleichen.


Zwei untere Instanzen hatten den Fall abgewiesen, doch der Bundesgerichtshof (BGH) entschied zugunsten des Verbands, des Zentrums zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs.


„Bei einer Werbung, die einen mehrdeutigen Umweltbegriff wie „klimaneutral“ verwendet, muss die konkrete Bedeutung in der Werbung selbst erläutert werden, um eine Irreführung der Öffentlichkeit zu vermeiden”, so das Gericht in seiner Entscheidung.


Die Irreführungsgefahr sei bei umweltbezogener Werbung „besonders hoch”, so das Gericht. Zudem seien Bezeichnungen wie „klimaneutral” für Verbraucher bei Kaufentscheidungen wichtig.


In Bezug auf die Katjes-Werbung sei es unerlässlich, die Behauptung zu erklären, da die direkte Reduzierung von Emissionen für den Klimaschutz als wichtiger angesehen werde als deren Kompensation, so das Gericht.


Katjes muss die irreführende Werbung einstellen und die Gerichtskosten erstatten, so das Gericht.


Die Europäische Union hat bereits Schritte eingeleitet, um gegen Greenwashing bei der Kennzeichnung von Produkten vorzugehen, die in der EU verkauft werden.


Anfang dieses Monats einigten sich die Mitgliedstaaten auf einen Entwurf für neue Vorschriften, die vorsehen, dass Umweltangaben anhand strenger Kriterien überprüft werden müssen. Die Gesetzgebung muss nun im Europäischen Parlament verabschiedet werden.

 
 
 

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