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Schweizer Gericht verbietet Tiernamen für pflanzliche Produkte 04/05/2025

  • Autorenbild: Ana Cunha-Busch
    Ana Cunha-Busch
  • 3. Mai
  • 2 Min. Lesezeit

Foto von Grooveland Designs auf Pexels.com
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Von AFP – Agence France Presse


Schweizer Gericht verbietet Tiernamen für pflanzliche Produkte


Ein Gericht in der Schweiz hat am Freitag entschieden, dass Tiernamen nicht zur Beschreibung veganer Produkte verwendet werden dürfen und dass Begriffe wie „pflanzliches Hähnchen“ oder „veganes Schweinefleisch“ eine Irreführung der Verbraucher darstellen.


„Der Begriff 'Hühnchen' bezieht sich auf Geflügel, also auf ein Tier„, erklärte das Bundesgericht in einer Stellungnahme und fügte hinzu, dass nach Schweizer Recht ‚alle Angaben über Lebensmittel der Wahrheit entsprechen müssen‘.


Daher sei ‚ein pflanzliches Produkt, das sich auf den Begriff ‘Hühnchen' bezieht und kein Fleisch enthält, eine Täuschung“, fügte das Gericht nach einer öffentlichen Anhörung zur Aufhebung eines Urteils eines untergeordneten Gerichts hinzu.


Es fügte hinzu, dass Nachahmungsprodukte und die Werbung für diese Produkte „so gestaltet sein müssen, dass der Verbraucher die Art des Lebensmittels erkennen und von Produkten unterscheiden kann, mit denen es verwechselt werden könnte“.


Das Urteil ergeht in einem langjährigen Rechtsstreit um das Schweizer Unternehmen Planted Foods, das Fleischersatzprodukte auf Erbsenbasis wie Burger, Steaks und Würstchen herstellt.


Im Jahr 2021 stellte das Unternehmen das längste Schnitzel der Welt her – ein 119 Meter langes paniertes Wiener Schnitzel aus Erbsenprotein.


Die Mitbegründerin des Unternehmens, Judith Wemmer, zeigte sich „enttäuscht“ über die Entscheidung, fügte jedoch hinzu, dass diese „von Politik und Emotionen getrieben“ sei und im Widerspruch zur Förderung einer pflanzlicheren Ernährung durch die Schweizer Regierung stehe.


„Anstatt den Verbrauchern mit einer einfachen, klaren Terminologie zu helfen, wird unnötige Bürokratie geschaffen und wertvolle Ressourcen verschwendet“, fügte sie in einer Erklärung hinzu.


Sie verwies auf eine Studie, aus der hervorgeht, dass die überwiegende Mehrheit der Verbraucher ‚innerhalb von Sekunden‘ zwischen Fleisch und pflanzlichen Produkten unterscheiden kann, fügte sie hinzu.


Trotz des Urteils dürfen allgemeine Begriffe wie ‚Steak‘ oder ‚Filet‘ weiterhin verwendet werden.


Die Schweizerische Konsumentenschutzorganisation erklärte 2021, dass pflanzliche Produkte nicht mit Tiernamen bezeichnet werden sollten.


Das Unternehmen zog vor Gericht, das zunächst zu seinen Gunsten entschied. Das Innenministerium legte jedoch Berufung beim Bundesgericht in Zürich ein, das am Freitag entschied, diese Entscheidung aufzuheben.


noo/vog/phz/rl


 
 
 

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