Bemühungen um Wiedereinführung von Pestiziden in Frankreich lösen beispiellose Petition aus 20/07/2025
- Ana Cunha-Busch
- 19. Juli
- 2 Min. Lesezeit

Von AFP – Agence France Presse
Bemühungen um Wiedereinführung von Pestiziden in Frankreich lösen beispiellose Petition aus
Ein neues Gesetz in Frankreich, das die Wiedereinführung eines verbotenen Pestizids erlaubt, hat eine massive Reaktion auf eine Petition ausgelöst, die am Samstag mehr als 600.000 Unterschriften gesammelt hatte.
Das sogenannte „Duplomb-Gesetz“ hat die öffentliche Empörung ausgelöst, weil es die Wiedereinführung von Acetamiprid erlaubt – einer Chemikalie, die bekanntermaßen giftig für Bestäuber wie Bienen und für Ökosysteme ist. Es wurde am 8. Juli verabschiedet, ist aber noch nicht in Kraft getreten.
Das Gesetz, benannt nach dem konservativen Abgeordneten, der es vorgeschlagen hat, wurde dem Parlament als Maßnahme zur „Entlastung“ der französischen Landwirte vorgelegt.
Doch der Versuch, Acetamiprid wieder zuzulassen, veranlasste einen 23-jährigen Masterstudenten, eine Petition dagegen zu starten. Diese wurde schnell immer beliebter und erhielt Unterstützung von vielen Menschen, darunter Schauspielern und mehreren linken Abgeordneten.
Die offizielle Website des französischen Parlaments zeigte, dass die Petition die meisten Unterschriften gesammelt hatte. Am Samstag um 20:30 Uhr (18:30 Uhr GMT) hatte der Zähler 620.000 überschritten.
Die Autorin der Petition, Eleonore Pattery, die sich selbst als „angehende Umweltgesundheitsexpertin“ bezeichnet, bezeichnete das neue Gesetz als „wissenschaftliche, ethische, ökologische und gesundheitspolitische Fehlentwicklung“.
„Es stellt einen Frontalangriff auf die öffentliche Gesundheit, die Biodiversität, die Kohärenz der Klimapolitik, die Ernährungssicherheit und den gesunden Menschenverstand dar“, sagte sie.
– Ein „Bienenkiller“ –
Acetamiprid ist in Frankreich seit 2018 verboten, in der Europäischen Union jedoch weiterhin legal.
Das Insektizid ist besonders bei Rüben- und Haselnussbauern gefragt, die angeben, keine Alternative gegen Schädlinge zu haben und unlauterem Wettbewerb ausgesetzt zu sein.
Imker hingegen bezeichnen die Chemikalie als „Bienenkiller“.
Auch die Auswirkungen auf den Menschen geben Anlass zur Sorge, doch mangels groß angelegter Studien bleiben die Risiken unklar.
Die Petition fordert die sofortige Aufhebung des Gesetzes und eine Bürgerbefragung unter Beteiligung von Interessenvertretern aus den Bereichen Gesundheit, Landwirtschaft, Umwelt und Recht.
Petitionen führen nicht automatisch zu einer Überprüfung oder Aufhebung des Gesetzes, doch eine beispiellose öffentliche Unterstützung könnte eine erneute parlamentarische Diskussion zu diesem Thema auslösen.
Nach französischem Recht kann die Nationalversammlung, sobald eine Petition 500.000 bestätigte Unterschriften erreicht, eine öffentliche Debatte über den Inhalt der Petition selbst einberufen.
Ende Juni, vor der Verabschiedung des Gesetzes, versammelten sich in ganz Frankreich mehrere tausend Demonstranten – darunter Landwirte, Umweltorganisationen und Wissenschaftler –, um die Rücknahme des Gesetzesentwurfs zu fordern.
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