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BRICS fordert 1,3 Billionen US-Dollar Klimafinanzierung bis zur COP30. 08/07/2025

  • Autorenbild: Ana Cunha-Busch
    Ana Cunha-Busch
  • 8. Juli
  • 2 Min. Lesezeit
Foto: Tomaz Silva Agência Brasil
Foto: Tomaz Silva Agência Brasil

BRICS fordert 1,3 Billionen US-Dollar Klimafinanzierung bis zur COP30


Reichere Länder sollen mehr Verantwortung übernehmen

RAFAEL CARDOSO – REPORTER FÜR AGÊNCIA BRASIL

Veröffentlicht am 07.07.2025 um 15:58 Uhr

Rio de Janeiro


Die BRICS-Staaten veröffentlichten am Montag (7.) eine gemeinsame Erklärung, in der sie die reichsten Länder auffordern, sich stärker an den Klimafinanzierungszielen zu beteiligen. Die Spendeninitiative „Baku-Belém-Roadmap: 1,3 Billionen US-Dollar“ unterstreicht, wie wichtig es ist, diesen Betrag bis zur COP30 im November zu erreichen.


„Wir sind ernsthaft besorgt über die Ambitions- und Umsetzungslücken in den Klimaschutzbemühungen der Industrieländer im Zeitraum vor 2020. Wir fordern diese Länder dringend auf, diese Lücken zu schließen, die Ziele für 2030 in ihren national festgelegten Beiträgen (NDCs) zu überprüfen und zu stärken und deutlich vor 2050, vorzugsweise bis 2030, Netto-Null-Treibhausgasemissionen und unmittelbar danach Netto-Negativemissionen zu erreichen“, heißt es in einem Auszug aus dem Dokument.


Die Verteidigung des Multilateralismus war eine der Hauptforderungen der Gruppe, die sich auf dem Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs in Rio de Janeiro traf. In diesem Sinne stärken die BRICS die Rolle des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und des Pariser Abkommens als wichtigste Kanäle für die internationale Zusammenarbeit im Kampf gegen den Klimawandel.


Es besteht Einigkeit darüber, dass die Mobilisierung von Ressourcen in der Verantwortung der Industrieländer gegenüber den Entwicklungsländern liegt. Die Gruppe erkennt an, dass es gemeinsame globale Interessen, aber unterschiedliche Kapazitäten und Verantwortlichkeiten zwischen den Ländern gibt.


Der Text weist darauf hin, dass weltweit ausreichend Kapital zur Bewältigung der Klimaprobleme vorhanden ist, dieses aber ungleich verteilt ist. Darüber hinaus wird betont, dass die Finanzierung durch reichere Länder auf direkten Transfers und nicht auf Gegenleistungen beruhen sollte, die die wirtschaftliche Lage der Empfänger verschlechtern.


„Wir betonen, dass Anpassungsfinanzierung vorrangig zu Vorzugsbedingungen erfolgen, auf Zuschüssen basieren und für lokale Gemeinschaften zugänglich sein sollte. Zudem sollte sie die Verschuldung der Entwicklungsländer nicht wesentlich erhöhen“, heißt es in dem Dokument.


Öffentliche Mittel der Industrieländer sollen den operativen Einheiten des UNFCCC-Finanzmechanismus zugutekommen, darunter dem Grünen Klimafonds (GCF), der Globalen Umweltfazilität (GEF), dem Anpassungsfonds, dem Schadens- und Verlustreaktionsfonds (LDRF), dem Fonds für die am wenigsten entwickelten Länder und dem Sonderfonds für Klimawandel.


Neben der Einbindung öffentlicher Mittel werden auch private Investitionen in die Klimafinanzierung befürwortet, um auch die Nutzung von Mischfinanzierungen zu ermöglichen.

„Wir betonen, dass der Tropical Forests Forever Fund (TFFF), dessen Einführung auf der COP30 vorgeschlagen wurde, das Potenzial hat, ein vielversprechendes Mischfinanzierungsinstrument zu sein, das planbare und langfristige Finanzierungsströme für den Erhalt bestehender Wälder generieren kann“, heißt es in der Erklärung.


Kohlenstoffmarkt

Weitere Höhepunkte der Erklärung waren die Verteidigung der Bestimmungen zum Kohlenstoffmarkt, die als Möglichkeit gesehen werden, das Engagement des Privatsektors zu katalysieren. Die BRICS verpflichten sich zum Erfahrungsaustausch und zur Zusammenarbeit, um Initiativen in diesem Bereich zu fördern.


Ein weiterer Teil des Dokuments erwähnt die Unterstützung der nationalen Planung, die den national festgelegten Beiträgen (NDCs) zugrunde liegt und als „das wichtigste Mittel zur Kommunikation der Bemühungen unserer Länder zur Bekämpfung des Klimawandels“ gilt.


Auch einseitige protektionistische Maßnahmen, die als strafend und diskriminierend angesehen werden und Umweltbedenken als Vorwand nutzen, können verurteilt und abgelehnt werden. Beispiele hierfür sind einseitige und diskriminierende CO2-Grenzausgleichsmechanismen (CBAMs), Sorgfaltspflichten, die sich negativ auf die globalen Bemühungen zur Eindämmung und Umkehr der Entwaldung auswirken, sowie Steuern und andere Maßnahmen.

 
 
 

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